VEREINSVORSTAND
OLIVER BINDER: OBMANN
Dipl. Rel.päd. (FH);
Salzburg
KARIN KIRCHTAG: STV. OBFRAU
Pfarrerin in der Salzburg-Auferstehungskirche
Salzburg
SUSANNE ZIPPENFENIG: SCHRIFTFÜHRERIN
Gemeindepädagogin; Projekt-MA der EKÖ
Salzburg
KRISTINA SEISER: STV. SCHRIFTFÜHRERIN
Sozialarbeiterin (BA); Studentin der Sozialen Arbeit (MS)
Salzburg
CARLA THUILE: KASSIERIN
Lehrerin, Trainerin, Kinderreferentin
Linz
ASTRID BREUNINGER: STV. KASSIERIN
MS-Lehrerin
Mattsee
VEREIN UND STATUT
Mit der Gründung des Vereines „teilweise.“ 2019 wurde ein Träger mit christlicher Wertehaltung geschaffen. Er ist gemeinnützig.
Unser Verein ist seit 2020 von der Evangelischen Kirche Österreich als „Evangelischer Verein“ anerkannt.
Seit November 2023 sind wir Mitglied der Diakonie Österreich.
AUS DEM VEREINS-STATUT:
Präambel
Es ist unsere Vision, dass im Salzburger Süden ein Offenes Jugendhaus in christlicher Trägerschaft entsteht, das mit und für Jugendliche partizipativ entwickelt wird – unabhängig von ihrer sozialen, ökonomischen, konfessionellen oder religiösen Zugehörigkeit.
Es richtet sich am lokalen Bedarf der Kids und Jugendlichen aus und bietet Raum und Zeit für beziehungsorientierte und wertschätzende Offene Kinder- und Jugendarbeit.
Diese Arbeit ist Gemeinwesen-orientiert und dient dem Gemeinwohl.
Möglicherweise entsteht im Umfeld eine neue Form von Jugendgemeinde.
Uns motiviert Jesus Christus, der gefragt hat: „Was willst Du, was ich Dir tun soll?!“ Wir orientieren uns an ihm und seiner Haltung.
Entsprechend sehen wir in Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wertvolle und geliebte Menschen. Mit Ihnen arbeiten wir bedarfsorientiert, partnerschaftlich und partizipativ zusammen.
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen „teilweise. Evangelischer Verein zur Förderung Offener Jugendarbeit im Salzburger Süden“.
(2) Er hat seinen Sitz in Salzburg und erstreckt seine Tätigkeit auf die Stadt Salzburg und angrenzende Regionen.
(…)
§ 2: Zweck
(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO). Er bezweckt gemäß § 35 BAO insbesondere die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung sowie des sozialen und gesellschaftlichen Engagements junger Menschen.
(2) Der Verein fördert die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen, sozial handlungsfähigen Persönlichkeiten. Dabei orientiert er sich an den Grundwerten des christlichen Menschenbildes. Die Angebote richten sich unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder sozialem Status an alle jungen Menschen.
(3) Die Tätigkeit des Vereins dient zugleich der Unterstützung sozial oder wirtschaftlich benachteiligter junger Menschen und erfüllt damit die Voraussetzungen der Mildtätigkeit im Sinne des § 37 BAO.
(4) Der Verein leistet damit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Gemeinwohl, zur sozialen Integration und zur Förderung demokratischer Teilhabe.
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STATUT bzw. SATZUNG
MITGLIEDSANTRAG
SCHUTZKONZEPT
Gewaltschutz geht uns alle an – hier beschreiben wir, wie wir’s angehen:
teilweise.-Schutzkonzept
JAHRES- UND WIRKUNGSBERICHT 2024
JAHRES- UND WIRKUNGSBERICHT 2023
JAHRES- UND WIRKUNGSBERICHT 2022
JAHRES- UND WIRKUNGSBERICHT 2021
EHEMALIGE VORSTANDSMITGLIEDER
FRITZ NEUBACHER:
Schriftführer von 2020-2023
St. Georgen