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VEREINSVORSTAND

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OLIVER BINDER: OBMANN

Dipl. Rel.päd. (FH); 

Salzburg

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KARIN KIRCHTAG: STV. OBFRAU

Pfarrerin in der Salzburg-Auferstehungskirche

Salzburg

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SUSANNE ZIPPENFENIG: SCHRIFTFÜHRERIN

Gemeindepädagogin; Projekt-MA der EKÖ

Salzburg  

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KRISTINA SEISER: STV. SCHRIFTFÜHRERIN

Sozialarbeiterin (BA); Studentin der Sozialen Arbeit (MS)

Salzburg

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CARLA THUILE: KASSIERIN

Lehrerin, Trainerin, Kinderreferentin

Linz

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ASTRID BREUNINGER: STV. KASSIERIN

MS-Lehrerin

Mattsee

VEREIN UND STATUT

Mit der Gründung des Vereines „teilweise.“ 2019 wurde ein Träger mit christlicher Wertehaltung geschaffen. Er ist gemeinnützig.

Unser Verein ist seit 2020 von der Evangelischen Kirche Österreich als „Evangelischer Verein“ anerkannt.

Seit November 2023 sind wir Mitglied der Diakonie Österreich.

AUS DEM VEREINS-STATUT:

Präambel

Es ist unsere Vision, dass im Salzburger Süden ein Offenes Jugendhaus in christlicher Trägerschaft entsteht, das mit und für Jugendliche partizipativ entwickelt wird – unabhängig von ihrer sozialen, ökonomischen, konfessionellen oder religiösen Zugehörigkeit.

Es richtet sich am lokalen Bedarf der Kids und Jugendlichen aus und bietet Raum und Zeit für beziehungsorientierte und wertschätzende Offene Kinder- und Jugendarbeit.

Diese Arbeit ist Gemeinwesen-orientiert und dient dem Gemeinwohl.

Möglicherweise entsteht im Umfeld eine neue Form von Jugendgemeinde.

Uns motiviert Jesus Christus, der gefragt hat: „Was willst Du, was ich Dir tun soll?!“ Wir orientieren uns an ihm und seiner Haltung.

Entsprechend sehen wir in Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wertvolle und geliebte Menschen. Mit Ihnen arbeiten wir bedarfsorientiert, partnerschaftlich und partizipativ zusammen.

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen „teilweise. Evangelischer Verein zur Förderung Offener Jugendarbeit im Salzburger Süden“.

(2) Er hat seinen Sitz in Salzburg und erstreckt seine Tätigkeit auf die Stadt Salzburg und angrenzende Regionen.

(…)

§ 2: Zweck

(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO). Er bezweckt gemäß § 35 BAO insbesondere die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung sowie des sozialen und gesellschaftlichen Engagements junger Menschen.

(2) Der Verein fördert die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen, sozial handlungsfähigen Persönlichkeiten. Dabei orientiert er sich an den Grundwerten des christlichen Menschenbildes. Die Angebote richten sich unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder sozialem Status an alle jungen Menschen.

(3) Die Tätigkeit des Vereins dient zugleich der Unterstützung sozial oder wirtschaftlich benachteiligter junger Menschen und erfüllt damit die Voraussetzungen der Mildtätigkeit im Sinne des § 37 BAO.

(4) Der Verein leistet damit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Gemeinwohl, zur sozialen Integration und zur Förderung demokratischer Teilhabe.

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STATUT bzw. SATZUNG

Unser aktuelles Statut (vom 27.09.2025).

MITGLIEDSANTRAG

Wer sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein interessiert – hier der Antrag.

SCHUTZKONZEPT 

Gewaltschutz geht uns alle an – hier beschreiben wir, wie wir’s angehen:
teilweise.-Schutzkonzept

JAHRES- UND WIRKUNGSBERICHT 2024

(Fast) alles, was 2024 los und wichtig  war, gibt’s hier zum Nachlesen:

JAHRES- UND WIRKUNGSBERICHT 2023

JAHRES- UND WIRKUNGSBERICHT 2022

JAHRES- UND WIRKUNGSBERICHT 2021

EHEMALIGE VORSTANDSMITGLIEDER

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FRITZ NEUBACHER:

Schriftführer von 2020-2023

St. Georgen